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Änderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes


Am 9. November hat der Niedersächsische Landtag weitreichende Änderungen im Niedersächsischen Beamtengesetz beschlossen. So wird u. a. ab 2012 die Regelaltersgrenze sukzessive auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere wichtige Einschnitte betreffen die Wiedereinführung der Altersteilzeit sowie die Möglichkeit bereits ab dem 60. Lebensjahr auf Antrag in den Ruhestand zu treten. Zur ersten Information steht hier zum Download eine Präsentation bereit. Wenn uns der Gesetzestext sowie die nachgelagerten untergesetzlichen Regelungen in Gänze vorliegen, werden wir weitere Texte und Erläuterungen einstellen.




Download: Änderungen (Stand: 16.04.2012)




   
   
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