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03. November 2009
Antwort auf Grünen-Anfrage: Disziplinarverfahren gegen GEW-Chef einzigartig

Keine vergleichbaren Maßnahmen seit 2003

Das inzwischen eingestellte Disziplinarverfahren gegen den GEW-Landesvorsitzenden Eberhard Brandt wegen Überziehung des Arbeitszeitkontos war das einzige derartige Verfahren in den letzten sechs Jahren. Das hat eine Anfrage der schulpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Ina Korter ergeben.

"Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass es sich im Fall Brandt um ein ausschließlich politisch motiviertes Verfahren handelt", sagte die Grünen-Politikerin in Hannover.

Bei Abweichung des Arbeitszeitkontos über den Sollwert von 40 Stunden hinaus werde normalerweise die Schulleitung tätig und kläre den Fall mit dem Betroffenen. "Außer in Bezug auf den GEW-Vorsitzenden gibt es kein anderes Beispiel dafür, dass das Ministerium der Landesschulbehörde die Anweisung zu einem Disziplinarverfahren gibt".

Auch die Behauptung der Kultusministerin und des Ministerpräsidenten gegenüber dem Landtag, es sei das Legalitätsprinzip angewandt worden, nach dem alle gleich behandelt würden, sei nicht haltbar. Korter: "Wäre der Fall Brandt wie alle anderen Fälle behandelt worden, hätte es das Disziplinarverfahren und die Rufmordkampagne gegen den GEW-Chef nie gegeben".




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