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Juni
2005
Riesenerfolg für die niedersächsische Volksinitiative
für Lernmittelfreiheit und freie Schülerbeförderung
160.000 Unterschriften an den Landeswahlleiter übergeben
Wie vom niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz vorgeschrieben,
hat die Volksinitiative der niedersächsischen Elternräte am
2. Juni nach genau einem Jahr 160.000 Unterschriften, davon allein 100.000
bereits von den Gemeinden bestätigte Unterschriften an den Landeswahlleiter
Karl-Ludwig Strelen übergeben. Jetzt muss der Landtag entscheiden,
ob er dem Antrag der Elterninitiative folgt, die vor einem Jahr abgeschaffte
Lernmittelfreiheit wieder einzuführen und die kostenlose Schülerbeförderung
unangetastet zu lassen. Zuvor wird die Volksinitiative ihren Antrag vor
dem Kultusausschuss des niedersächsischen Landtages begründen
können. Erforderliches Quorum waren 70.000 durch die Gemeinden bestätigte
Unterschriften. Dieses Ziel ist also weit übertroffen worden.
Zum Erfolg der Volksinitiative hat insbesondere die vernetzte Zusammenarbeit
der Kreis- und Stadtelternräte und des Landeselternrates beigetragen.
Auch haben viele Schulleitungen und Kollegien niedersächsischer Schulen
die Volksinitiative aktiv unterstützt. Weitere Unterstützung
kam von den niedersächsischen Gewerkschaften, den Familien- und Wohlfahrtsverbänden,
der National Coalition für Kinderrechte und vom UN-Kinderrechtskomitee
in Bern.
Der Landeselternrat hat die Abschaffung der Lernmittelfreiheit und den
aktuellen Erlass des Kultusministeriums zur entgeltlichen Lernmittelausleihe
abgelehnt: „Es entsteht der Eindruck, dass durch diese Änderungen
die Lernmittelausleihe so unattraktiv gestaltet werden soll, dass sich
die Eltern entschließen, die Schulbücher doch selbst zu beschaffen.
Damit wäre der hohe Verwaltungsaufwand in den Schulen aufgehoben.
Aber gleichzeitig entfernen wir uns immer weiter von sozialer Gerechtigkeit!“
Die Volksinitiative sieht sich nach der Sammlung von weit mehr als 100.000
Unterschriften darin bestätigt, dass immer mehr Eltern und Bürger/innen
die zunehmende Privatisierung von Bildungskosten als sozial- und familienpolitisch
ungerecht empfinden. Schon vor der Abschaffung der Lernmittelfreiheit
trugen die Eltern finanziell beträchtlich zu den Bildungskosten bei.
Die ohnehin nur auf die reinen Schulbücher beschränkte Lernmittelfreiheit
musste von den Eltern noch ergänzt werden durch die Anschaffung u.a.
von Arbeitsheften, Taschenrechnern, Atlanten sowie Beiträgen zu Kopierkosten,
Arbeitsgemeinschaften und Nachhilfe. Hinzu kommen meist regelmäßige
freiwillige Spenden, z.B. für die Schulfördervereine. Die Eltern
übernehmen nicht nur Kosten im Rahmen des Schulbesuches ihrer Kinder,
sondern fangen auch durch ehrenamtliches Engagement Einsparungen des Landes
und der Kommunen in den Schulen auf (z.B. Klassenraumrenovierungen, Schulhofgestaltungen,
Schulbüchereien, Betreuung). Durch die Hintertür wird im reichen
Deutschland ein verdecktes Schulgeld eingeführt, dass gegen die von
der Bundesrepublik ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention verstößt.
Einsparung im Schulwesen entmutigen die Schüler/innen, Lehrer/innen
und Eltern und tragen nicht zu besseren und gerechteren Bildungsergebnissen
bei.
Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums sind mit der
Lernmittelausleihe im Schuljahr 2004/2005 knapp 26 Mio. Euro von den Eltern
eingenommen worden. Auf weitere 15 Mio. Euro schätzt das Kultusministerium
die durch die Abschaffung der Lernmittelfreiheit bedingten zusätzlichen
Elternausgaben für Schulbuchkäufe im Buchhandel. Die Eltern
schulpflichtiger Kinder sind also in nur einem Schuljahr mit zusätzlichen
41 Mio. Euro zur Kasse gebeten worden.
Auch in anderen Bundesländern formiert sich der Protest gegen die
weitere Verlagerung der Bildungsfinanzierung auf die Eltern. In Hamburg
haben Elternräte dazu aufgerufen, die Zahlung von Leihgebühren
für Schulbücher zu verweigern.
Die Sammlung von 100.000 Unterschriften für die Volksinitiative durch
Eltern und Lehrer/innen ist auch eine Ermutigung für die Forderung
weiterer dringender Verbesserungen an den niedersächsischen Schulen,
insbesondere was die Unterrichtsversorgung, die Lehrerstundenzuweisung
(z.B. Krankheitsreserve) und die Klassengrößen angeht.
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