Die Stellungnahme des Kultusministeriums zu den Landtagseingaben der Schulelternvertreter von Förderschulen " Erhöhung der Anrechnungszeiten für außerunterrichtliche Tätigkeiten"
Schulelternräte von Förderschulen haben die Kollegien der Förderschulen über die Stellungnahme des Kultusministeriums zur Landtagseingabe informiert, in der es um die Ablehnung der geforderten höheren Anrechnungszeiten für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte an Förderschulen geht.
Als Begründung nennt das Kultusministerium die unterrichtsbegleitende Arbeit unter Anleitung des Förderschullehrers und die eng umschriebene Tätigkeit in Unterricht und Schule, die sich fast ausschließlich an der Anwesenheitszeit der Schüler/Innen orientiert.
Dieser eingeschränkte Aufgabenbereich der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion
entspricht nicht den aktuellen Vorgaben des sonderpädagogischen Fördererlasses.
Der Erlass „Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeitern und Betreuungspersonal an Sonderschulen vom 28. 09. 1982, geändert durch den Erl. vom 19. 07. 1990, wurde
mit dem Erlass Sonderpädagogische Förderung zum 01. 08. 2005 aufgehoben.
Siehe SVBL 2/2005, Seite 49, Bezugserlass o.) und Seite 75, Schlussbestimmungen, Bezugserlass zu o.) wird aufgehoben.
Der Erlass von 1982 sah den Aufgabenbereich der pädagogischen Mitarbeiter noch unter der Anleitung des zuständigen Lehrers vor.
Der Erlass von 2005 hingegen sieht in der sonderpädagogischen Förderung eine gemeinsame Aufgabe der Lehrkräfte und des pädagogischen und des therapeutischen Personals, in die jeder seine Profession zum Wohle der Schülerinnen und Schüler einbringt.
SVBL 2/2005 Seite 51 „Das Erstellen der Förderplanung ist eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter. Förderplanung und Klassenlehrpläne werden mit den konzeptionellen Grundlagen der Schule für Unterricht und Schule verbunden.
Therapeutische Hilfen erfordern eine Zusammenarbeit und Planung und Durchführung zwischen unterrichtenden Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Erziehungsberechtigten.“
Der Förderschwerpunkt „ Geistige Entwicklung“ beschreibt den Grundsatz von Ganzheitlichkeit und die verschiedenartigen entwicklungsspezifischen Förderbedarfe, die ein hohes Maß an Differenzierung des Personaleinsatzes sowie Teamarbeit erfordern.
SVBL 2/ 2005 Seite 60: „Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion stimmen die verschiedenen Maßnahmen in Bezug auf die gemeinsamen Förderziele aufeinander ab. Die Koordination und Organisation der interdisziplinären Zusammenarbeit liegen bei der Klassenleitung.“Das bedeutet nicht, dass die pädagogischen Fachkräfte nach Anleitung der Lehrkräfte arbeiten, sondern dass die organisatorische Verantwortung bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer liegt.
Pädagogische Fachkräfte und Förderschullehrer sind eingebunden in das Geflecht der Schule, die nur funktioniert, wenn die Beteiligten vor Ort gut zusammen arbeiten.
Durch die 80 -Prozent-Verträge besteht ein Widerspruch zwischen dem Fördererlass und der praktischen Arbeit im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich.