EuW 08/2005
Weitere Hauptschulen erhalten sozialpädagogische Fachkräfte
Mit Beginn des Schuljahres werden 76 weiteren Hauptschulen Zuwendungen
im Rahmen
des Programms zur Profilierung der Hauptschule gewährt. Damit
haben 270 der knapp
500 Hauptschulen in Niedersachsen Anspruch auf den Einsatz sozialpädagogischer
Fachkräfte im Umfang von jeweils 26.000 Euro, was in etwa einer
halben Stelle entspricht.
Laut Zuwendungsrichtlinie sind die Mittel für die Durchführung
spezifischer sozialpäda-
gogischer Maßnahmen zu gewähren, die Schülerinnen und
Schüler gezielt auf den Über-
gang Schule – Beruf vorbereiten.
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Busemann gegen Schließung von Schulstandorten
Laut „rundblick“ vom 23. Juni 2005 hat sich Kultusminister
Busemann deutlich dagegen
ausgesprochen, im Zuge der auch in Niedersachsen in den nächsten
Jahren rückläufigen
Schülerzahlen, wie in den ostdeutschen Bundesländern Schulstandorte
zu schließen.
Niedersachsen werde eine solche Maßnahme, egal in welcher Schulform,
auf keinen Fall mittragen. Das Land könne aber den Schulträgern
in dieser Frage keine Vorschriften machen,
gerade wenn der Druck der Entwicklung vor Ort zu groß wird.
Busemann persönlich
würde lieber jeden kleinen Schulstandort im ländlichen
Raum erhalten, als Gefahr zu lau-
fen, dass die Bildungsbeteiligung in der jeweiligen Schulform zurückgeht,
nur weil die
nächste Schule zu weit weg ist, sagte der Minister in Hannover.
Ganztagsschulen können nicht auf Stundenbudget
hoffen
Auf Anfrage der Abgeordneten Ina Korter ob im Laufe dieser Legislaturperiode
überhaupt
noch vorgesehen sei, Ganztagsschulen mit zusätzlichen Stundenbudgets
oder Ressour-
cen auszustatten, antwortete Minister Busemann in der Landtagssitzung
vom 24. Juni
2005.
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Versorgungsänderungsgesetz
Am 29.06.2005 hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche
Verhandlung zu der
Frage anberaumt, ob die Herabsetzung des Höchstruhegehaltssatzes
von 75% auf
71,75% der Pensionäre rechtmäßig ist. Ferner war
zu verhandeln, ob dieser Höchstsatz,
der bisher nach 35 Jahren erreicht werden konnte, nunmehr erst nach
40 Dienstjahren
erreicht werden darf. Die klagenden Beamten, die vorzeitig pensioniert
wurden, halten die
genannten Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes für
verfassungswidrig. Es ist
davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem
Jahr eine Ent-
scheidung fällen wird.
Minister Busemann im Plenum des SHPR
Kurz vor der Sommerpause stattete der Kultusminister dem neu gewählten
Schulhaupt-
personalrat einen Besuch ab und berichtete über erste Ergebnisse
des Hearings zur Eigenverantwortlichen Schule. Demnach präferiert
das MK nun den Erhalt der Gesamtkonferenz,
will deren Zuständigkeit jedoch durch einen Katalog eingrenzen
und die Rechte des Schulleiters/der Schulleiterin weiter stärken.
Auch sei weiterhin eine dezentrale Struktur
der Schulverwaltung mit dazugehöriger Personalvertretung vonnöten.
Hinsichtlich der zeit-
lichen Umsetzung des Konzeptes sowie der Instrumente der schulischen
Selbstevaluation
seien flexible Lösungen denkbar. Die Schulen hätten allerdings
zukünftig eine Rechen-
schaftslegung sicherzustellen. Der Minister betonte seine Bereitschaft
zu weiteren Gesprächen
mit der Personalvertretung. So sollen in den nächsten Wochen
Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Integration
in weiteren Gesprächsrunden thematisiert werden.
Protokollführung bei Dienstbesprechungen
Die Ansetzung von Dienstbesprechungen bei dienstlicher Notwendigkeit
obliegt der
Schulleiterin oder dem Schulleiter, diese können die Befugnis
auf andere Personen über-
tragen. Angelegenheiten, die den Konferenzen vorbehalten sind, können
nicht ersatzweise in Dienstbesprechungen erledigt werden. Die Protokollführung
in Konferenzen wird durch Erlass „Konferenzen und Ausschüsse
der öffentlichen Schulen“ geregelt.
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Aus der Personalrats- und Rechtsschutzarbeit - EuW
06/07 2005
Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen
Schulinspektion rechtlich verankern
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine rechtliche Grundlage
für die Einrichtung der landesweiten Schulinspektion im niedersächsischen
Schulgesetz zu schaffen. Darin sollen die Aufgaben der Inspektion
und ihre Einordnung in das Organisationsgefüge der Einrichtungen
und Behörden im Geschäftsbereich des Nds. Kultusministeriums
festgelegt werden. Die niedersächsische Schulinspektion ist
als unabhängige Qualitätsagentur einzurichten.
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SHPR lehnt aktuelle Erlassentwürfe des MK ab
Auch wenn öffentlichkeitswirksam immer wieder betont wird, die
Zukunft der niedersächsischen Schulen sei durch Eigenverantwortung
geprägt, bringt das Ministerium derzeit eine Fülle neuer
bzw.
überarbeiteter Erlasse auf den Markt, die nicht alle die Zustimmung
des Schulhauptpersonalrats finden. Den Schulen werden weitere Aufgaben
zugewiesen, sie haben zukünftig noch mehr Konzepte zu verfassen
und fortzuschreiben, zeitgleich werden weniger Stunden zur Verfügung
gestellt, Unterstützungsangebote sind schon oder werden weiter
reduziert und die notwendigen Qualifizierungsangebote nicht zur Verfügung
gestellt.
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Änderungskündigungen von Vertretungslehrkräften
Die LSchB beabsichtigt nicht, die Änderungskündigungen
im Grundschulbereich so umzusetzen, dass den Betroffenen der Einsatz
in den Schulen untersagt wird. Dies soll auch für den Fall
gelten, dass sie sich gegen die Änderungskündigung auf
arbeitsrechtlichem Wege zur Wehr setzen. Die GEW gewährt allen
Mitgliedern Rechtsschutz für diese Klagen und weist noch einmal
darauf hin, dass kein
Änderungsvertrag unterschrieben werden darf; auch nicht mit
einem so genannten einschränkenden Vorbehalt. Die Betroffenen
sollten Kontakt mit dem jeweils zuständigen SBPR aufnehmen.
Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss
Das Ergebnis einer Studie des Berlin-Instituts von August 2004,
wonach in Niedersachsen sehr viele Schülerinnen und Schüler
die allgemein bildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen,
war Anlass für eine Landtagsanfrage der Grünen, die
nun mit derLandtagsdrucksache 15/1923 eine Antwort fand. Da sich
die Anfrage auf Südniedersachsen bezog, sind die Angaben
jeweils für dieLandkreise Göttingen, Northeim, Osterode/Harz,
Holzminden und Goslar detailliert aufgeschlüsselt, aber
auch die Landeszahlen sind erhoben worden.
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Infrastruktur für das Zentralabitur 2006
Im April 2006 wird in Niedersachsen zum ersten Mal das schriftliche
Abitur als Zentralabitur durchgeführt. Die einheitlichen Aufgaben
müssen dann zeitnah und sicher den Schulen zur Verfügung
gestellt werden. Die Übermittlung soll auf elektronischem Wege
in der folgender Weise erfolgen: Die Daten (Texte, Materialien, Aufgabenstellungen
usw.) werden nach der Erstellung verschlüsselt und auf eine
DVD gebrannt, auf der sich dann die Aufgaben für jeweils einen
Prüfungstag befinden.
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Einstellungen
im Grundschulbereich
Einstellungen im Grundschulbereich werden nur noch mit 25 Unterrichtsstunden
für drei Jahre in Zwangsteilzeit ausgewiesen. Diese Beschäftigungsform
ist nach gängiger Rechtsprechung nur noch im Angestelltenverhältnis
möglich. Unklar war bis vor einigen Tagen, wie diese Entscheidung
dienstrechtlich umgesetzt werden soll. Jetzt liegt der entsprechende
Erlass vor. Es werden zwei Vertragsangebote unterbreitet: einmal
ein normles sozialversicherungspflichtiges Angebot und ein Vertragsangebot
mit einem sogenannten Gewährleistungsbescheid. Dies führt
dazu, dass keine der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten hätte.
Dafür wird dieEntrichtung einer so genannten Verbeamtungsprämie
von 138 Euro monatlich fällig. Diese Praxis ist nach Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichtes eine Regelung aus einem so genannten
Vorbeamtenverhältnis und die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
wiesen diese Praxis als unzulässig aus. Die GEW empfiehlt
weiterhin, sich gegen diese Praxis zu wehren. Musterschreiben
sind bei der GEW-Fraktionen der SBPR zu erhalten.