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Aus der Peronalrats- und Rechtsschutzarbeit

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EuW 08/2005


Weitere Hauptschulen erhalten sozialpädagogische Fachkräfte


Mit Beginn des Schuljahres werden 76 weiteren Hauptschulen Zuwendungen im Rahmen
des Programms zur Profilierung der Hauptschule gewährt. Damit haben 270 der knapp
500 Hauptschulen in Niedersachsen Anspruch auf den Einsatz sozialpädagogischer
Fachkräfte im Umfang von jeweils 26.000 Euro, was in etwa einer halben Stelle entspricht.
Laut Zuwendungsrichtlinie sind die Mittel für die Durchführung spezifischer sozialpäda-
gogischer Maßnahmen zu gewähren, die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Über-
gang Schule – Beruf vorbereiten.

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Busemann gegen Schließung von Schulstandorten

Laut „rundblick“ vom 23. Juni 2005 hat sich Kultusminister Busemann deutlich dagegen
ausgesprochen, im Zuge der auch in Niedersachsen in den nächsten Jahren rückläufigen
Schülerzahlen, wie in den ostdeutschen Bundesländern Schulstandorte zu schließen.
Niedersachsen werde eine solche Maßnahme, egal in welcher Schulform, auf keinen Fall mittragen. Das Land könne aber den Schulträgern in dieser Frage keine Vorschriften machen,
gerade wenn der Druck der Entwicklung vor Ort zu groß wird. Busemann persönlich
würde lieber jeden kleinen Schulstandort im ländlichen Raum erhalten, als Gefahr zu lau-
fen, dass die Bildungsbeteiligung in der jeweiligen Schulform zurückgeht, nur weil die
nächste Schule zu weit weg ist, sagte der Minister in Hannover.


Ganztagsschulen können nicht auf Stundenbudget hoffen

Auf Anfrage der Abgeordneten Ina Korter ob im Laufe dieser Legislaturperiode überhaupt
noch vorgesehen sei, Ganztagsschulen mit zusätzlichen Stundenbudgets oder Ressour-
cen auszustatten, antwortete Minister Busemann in der Landtagssitzung vom 24. Juni
2005.

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Versorgungsänderungsgesetz

Am 29.06.2005 hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung zu der
Frage anberaumt, ob die Herabsetzung des Höchstruhegehaltssatzes von 75% auf
71,75% der Pensionäre rechtmäßig ist. Ferner war zu verhandeln, ob dieser Höchstsatz,
der bisher nach 35 Jahren erreicht werden konnte, nunmehr erst nach 40 Dienstjahren
erreicht werden darf. Die klagenden Beamten, die vorzeitig pensioniert wurden, halten die
genannten Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes für verfassungswidrig. Es ist
davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr eine Ent-
scheidung fällen wird.



Minister Busemann im Plenum des SHPR

Kurz vor der Sommerpause stattete der Kultusminister dem neu gewählten Schulhaupt-
personalrat einen Besuch ab und berichtete über erste Ergebnisse des Hearings zur Eigenverantwortlichen Schule. Demnach präferiert das MK nun den Erhalt der Gesamtkonferenz,
will deren Zuständigkeit jedoch durch einen Katalog eingrenzen und die Rechte des Schulleiters/der Schulleiterin weiter stärken. Auch sei weiterhin eine dezentrale Struktur
der Schulverwaltung mit dazugehöriger Personalvertretung vonnöten. Hinsichtlich der zeit-
lichen Umsetzung des Konzeptes sowie der Instrumente der schulischen Selbstevaluation
seien flexible Lösungen denkbar. Die Schulen hätten allerdings zukünftig eine Rechen-
schaftslegung sicherzustellen. Der Minister betonte seine Bereitschaft zu weiteren Gesprächen
mit der Personalvertretung. So sollen in den nächsten Wochen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Integration in weiteren Gesprächsrunden thematisiert werden.



Protokollführung bei Dienstbesprechungen

Die Ansetzung von Dienstbesprechungen bei dienstlicher Notwendigkeit obliegt der
Schulleiterin oder dem Schulleiter, diese können die Befugnis auf andere Personen über-
tragen. Angelegenheiten, die den Konferenzen vorbehalten sind, können nicht ersatzweise in Dienstbesprechungen erledigt werden. Die Protokollführung in Konferenzen wird durch Erlass „Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen“ geregelt.

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Diese Beiträge sind hier als .pdf Datei zum Download verfügbar
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Aus der Personalrats- und Rechtsschutzarbeit - EuW 06/07 2005


Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen

Schulinspektion rechtlich verankern

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung der landesweiten Schulinspektion im niedersächsischen Schulgesetz zu schaffen. Darin sollen die Aufgaben der Inspektion und ihre Einordnung in das Organisationsgefüge der Einrichtungen und Behörden im Geschäftsbereich des Nds. Kultusministeriums festgelegt werden. Die niedersächsische Schulinspektion ist als unabhängige Qualitätsagentur einzurichten.

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SHPR lehnt aktuelle Erlassentwürfe des MK ab

Auch wenn öffentlichkeitswirksam immer wieder betont wird, die Zukunft der niedersächsischen Schulen sei durch Eigenverantwortung geprägt, bringt das Ministerium derzeit eine Fülle neuer bzw. überarbeiteter Erlasse auf den Markt, die nicht alle die Zustimmung des Schulhauptpersonalrats finden. Den Schulen werden weitere Aufgaben zugewiesen, sie haben zukünftig noch mehr Konzepte zu verfassen und fortzuschreiben, zeitgleich werden weniger Stunden zur Verfügung gestellt, Unterstützungsangebote sind schon oder werden weiter reduziert und die notwendigen Qualifizierungsangebote nicht zur Verfügung gestellt.

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Änderungskündigungen von Vertretungslehrkräften


Die LSchB beabsichtigt nicht, die Änderungskündigungen im Grundschulbereich so umzusetzen, dass den Betroffenen der Einsatz in den Schulen untersagt wird. Dies soll auch für den Fall gelten, dass sie sich gegen die Änderungskündigung auf arbeitsrechtlichem Wege zur Wehr setzen. Die GEW gewährt allen Mitgliedern Rechtsschutz für diese Klagen und weist noch einmal darauf hin, dass kein Änderungsvertrag unterschrieben werden darf; auch nicht mit einem so genannten einschränkenden Vorbehalt. Die Betroffenen sollten Kontakt mit dem jeweils zuständigen SBPR aufnehmen.


Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss

Das Ergebnis einer Studie des Berlin-Instituts von August 2004, wonach in Niedersachsen sehr viele Schülerinnen und Schüler die allgemein bildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen, war Anlass für eine Landtagsanfrage der Grünen, die nun mit derLandtagsdrucksache 15/1923 eine Antwort fand. Da sich die Anfrage auf Südniedersachsen bezog, sind die Angaben jeweils für dieLandkreise Göttingen, Northeim, Osterode/Harz, Holzminden und Goslar detailliert aufgeschlüsselt, aber auch die Landeszahlen sind erhoben worden.

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Infrastruktur für das Zentralabitur 2006

Im April 2006 wird in Niedersachsen zum ersten Mal das schriftliche Abitur als Zentralabitur durchgeführt. Die einheitlichen Aufgaben müssen dann zeitnah und sicher den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Die Übermittlung soll auf elektronischem Wege in der folgender Weise erfolgen: Die Daten (Texte, Materialien, Aufgabenstellungen usw.) werden nach der Erstellung verschlüsselt und auf eine DVD gebrannt, auf der sich dann die Aufgaben für jeweils einen Prüfungstag befinden.

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Einstellungen im Grundschulbereich

Einstellungen im Grundschulbereich werden nur noch mit 25 Unterrichtsstunden für drei Jahre in Zwangsteilzeit ausgewiesen. Diese Beschäftigungsform ist nach gängiger Rechtsprechung nur noch im Angestelltenverhältnis möglich. Unklar war bis vor einigen Tagen, wie diese Entscheidung dienstrechtlich umgesetzt werden soll. Jetzt liegt der entsprechende Erlass vor. Es werden zwei Vertragsangebote unterbreitet: einmal ein normles sozialversicherungspflichtiges Angebot und ein Vertragsangebot mit einem sogenannten Gewährleistungsbescheid. Dies führt dazu, dass keine der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten hätte. Dafür wird dieEntrichtung einer so genannten Verbeamtungsprämie von 138 Euro monatlich fällig. Diese Praxis ist nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Regelung aus einem so genannten Vorbeamtenverhältnis und die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wiesen diese Praxis als unzulässig aus. Die GEW empfiehlt weiterhin, sich gegen diese Praxis zu wehren. Musterschreiben sind bei der GEW-Fraktionen der SBPR zu erhalten.


 


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