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Qualität im Ganztag

Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) sieht ab dem Schuljahr 2026/27 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern vor. Ab August 2029 soll jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung haben.

Das Ganztagsförderungsgesetz mit seinen Kernaussagen:

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-ab-2026-beschlossen-178826)

Hier im Ganztagsförderungsgesetz geht es in erster Linie um die Einlösung eines Betreuungsanspruchs. Ausgegangen wird von einer Halbtagsgrundschule und einem additiven Betreuungsangebot aus Mitteln der Jugendhilfe.

DIESES BUNDESGESETZ ENTSPRICHT NICHT DEN BILDUNGSPOLITISCHEN ANSICHTEN DER GEW HINSICHTLICH EINER BILDUNGSNACHHALTIGEN UND PÄDAGOGISCH SINNVOLLEN GANZTAGSGRUNDSCHULE.

Dennoch müssen auch hier verbindliche pädagogische und organisatorische Qualitätsstandards formuliert und eingehalten werden. Nur so kann ansatzweise eine qualitative und kindorientierte Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetztes erfolgen.

 

Deswegen fordert die GEW Niedersachsen bei der Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter folgende verbindliche Qualitätsstandards:

Steuerung:

  • Schulleiter*in und Koordinator*in sowie Ganztagskoordinator*in (Landesbedienstete) leiten kooperativ
  • Leitungskräfte/ Leitungsteams benötigen in ausreichendem Maße Zeitressourcen, um Konzepte der Schulentwicklung unter Einbezug aller im Ganztag Tätigen zu erarbeiten.

 

Personal und Arbeitszeit:

  • Multiprofessionelle Teams bestehen aus: Grundschullehrkräften, Sonderpädagog*innen, pädagogischen, therapeutischen und technischen Fachkräften, Schulsozialarbeiter*innen, ..., maximale personelle Verzahnung am Vor- und Nachmittag
  • Anteil der Lehrkräfte bei Ganztagsangeboten soll mindestens bei 60 % liegen
  • Einhaltung des Fachkräftegebots nach SGB VIII, bedarfsgerechter Personalschlüssel/Fachkraft-Kind-Relation nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Tarifverträge für alle Fachkräfte, langfristige Arbeitsverhältnisse, Vermeidung von “Kleinststundenvolumenverträgen”
  • Regelmäßige Qualifizierungs- bzw. Fortbildungsangebote
  • Entlastung der pädagogischen Fachkräfte von nicht-pädagogischen Aufgaben durch den Einsatz entsprechenden Personals (z.B. IT-Administratoren*innen; Verwaltungsangestellte etc.)

 

Kooperation und Zeit:

  • Feste und regelmäßige Kooperations- und Teamzeiten während der Arbeitszeit
  • Verpflichtung zur Erarbeitung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses sowie von gemeinsamen Konzepten und Strukturen am Vor- und Nachmittag, maximale Verzahnung
  • Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für alle im Ganztag tätigen Professionen

 

Räume:

  • Innen- und Außenräume kindgerecht und pädagogisch gestaltet sowie barrierefrei angelegt
  • Fach- und Gruppenräume für individuelle Förderung, für Spiel, Rückzug und Bewegung
  • Küche und Mensa
  • Arbeits- und Sozialräume für alle Beschäftigten
  • Umfassende Digitalisierung

Evaluation:

  • Regelmäßige Qualitätsentwicklung, -sicherung und -evaluation von Konzepten und Angeboten sind vorzusehen, die sowohl intern als auch extern begleitet durchgeführt werden können.

 

Sonstiges:

  • Ein kostenloses gesundes Mittagessen für alle Schüler*innen sowie beispielsweise Schulobst, Wasserspender oder Teestationen
  • Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen sind bestehende Strukturen vor Ort zu beachten und in den schulischen Alltag einzubinden.
  • Bildung und Entwicklung erfolgt neben der Schule auch in der Lebenswelt sowie im Sozialraum von Kindern und ihren Familien. Daher sind die Umgebung (z.B. Stadtteil, Dorf, Natur …) und auch die Angebote anderer Institutionen (z.B. Sportvereine, Kultureinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen …) sowie virtuelle Möglichkeiten konzeptionell und strukturell einzubeziehen und als Aneignungs- und Erfahrungsräume den Kindern zur Verfügung zu stellen.

 

Wie schon beschrieben, hat ab August 2029 jedes GS-Kind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Aus bildungspolitischer Sicht der GEW ist eine ganztägige Betreuung, wie die Landesregierung Niedersachsen es vorsieht, bei Weitem nicht ausreichend!

Daher fordern wir die Einführung von gebundenen Ganztagsgrundschulen (s.u.)!!!!

 

Der umfassende Erziehungs- und Bildungsauftrag der Grundschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert, dafür ist mehr Zeit und Raum im schulischen Kontext notwendig. Die Lebenswelt der Kinder und Familien/Erziehungsberechtigten hat sich verändert. Um fehlende häusliche Strukturen kompensieren zu können und Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu fördern,

bedarf es einer qualitativen Ganztagsgrundschule mit hochwertigen, pädagogisch wirksamen Angeboten. Auch ermöglicht die Ganztagsgrundschule eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Gleichberechtigung der Erziehungsberechtigten.

 

Deswegen setzt sich die GEW Niedersachsen für folgendes Konzept zum qualitativ hochwertigen ganztägigen Unterricht an den Grundschulen ein:

Die Ganztagsgrundschule hat verbindliche Kernzeiten (gebunden) – und optionale Angebotszeiten (offen). 

 

Folgendes Zeitkonzept wäre beispielsweise möglich:

Ab 7.00 Uhr

offen

 

Möglicher Anfang ab 8.15 Uhr

 

gebunden

 

inklusive Schulessen

1,5 Std. Kooperationszeit

 

rhythmisiert

Mögliches Ende bis 14.30 Uhr

Bis 15.30 Uhr

(ggf. bis 17.00) Uhr

offen

 

 

Leitung:

Jede Ganztagsgrundschule benötigt neben einer Schulleitung eine Konrektor*in sowie weitere Funktionsstellen für die Ganztagskoordination (Landesbedienstete) und die Inklusion. Verwaltungskräfte entlasten von bürokratischen Aufgaben während des gesamten Schultages.

 

Zusammenarbeit:

Eine maximale Verzahnung von Vormittag und Nachmittag sollte durch multiprofessionelle Teams (Lehrkräfte, pädagogische, therapeutische und technische Fachkräfte, Schulsozialarbeit, …), die vom Vormittag in den Nachmittag übergehen, erfolgen. Voraussetzung dafür sind Verträge mit einem ausreichenden Stundenbudget. Es muss durchgängig eine umfassende Vertretungsreserve gewährleistet sein.

Rhythmisierung und Struktur:

An jedem Schultag steht den Schüler*innen ein unentgeltliches und durchgehend strukturiertes und rhythmisiertes Angebot zur Verfügung. Die Aktivitäten am Vor- und Nachmittag stehen dabei in einem konzeptionellen Zusammenhang. Die Klassen- und Gruppengrößen haben hierbei eine Obergrenze von 20 Schüler*innen nicht zu überschreiten und sind nach den Konzepten der jeweiligen Schule individuell anzupassen.

An allen Schultagen werden ein kostenfreies und gesundes Mittagessen sowie beispielsweise Schulobst, Wasserspender oder Teestationen angeboten.

 

Personelle Ausstattung:

Die Ganztagsgrundschule braucht multiprofessionelle Teams, in denen alle Professionen ( Grundschullehrkräfte, Schulsozialarbeit, pädagogische, therapeutische und technische Fachkräfte, sonderpädagogische Lehrkräfte, ...) kontinuierlich Hand in Hand zusammen arbeiten und die Verantwortung für alle Kinder wahrnehmen. Sie bilden gemeinsam das Kollegium der Ganztagsgrundschule. Alle Professionen müssen innerhalb ihrer Arbeitszeit die Möglichkeit haben, sich fachlich und pädagogisch austauschen zu können und somit eng zu kooperieren. Dafür bedarf es Zeiten für Koordination und Beratung sowie für Konzeptentwicklung und Fortbildungsmaßnahmen, usw.. Insgesamt wird eine angemessene  und sinnvolle Personalausstattung benötigt inklusive Vertretungsreserve (s.o.).

Kooperationspartner*innen ergänzen das schulische Angebot, dabei sollte auf langfristige und verlässliche Kooperationen vor Ort geachtet werden. Es müssen Kooperationsstrukturen und eine enge Verzahnung der Zusammenarbeit zugrunde liegen, wie beispielsweise regelmäßige Besprechungszeiten, ... .

Alle in der Ganztagsgrundschule Beschäftigten arbeiten gleichberechtigt auf Augenhöhe miteinander und sind an den schulischen Gremien adäquat zu beteiligen.

 

Räumliche Ausstattung:

Die Ganztagsgrundschule muss ein Lebens-, Lern- und Freizeitort sein. Voraussetzung dafür sind kindgerechte Gebäude, pädagogisch und barrierefrei gestaltete Außen- und Innenflächen (orientiert an der Raumgrößennorm von Horten, vgl. DVO-NKiTaG, 24.08.2021 sowie der Lärmschutzvorgaben)

etc., die dem Wohl und den Bedarfen der Kinder angepasst sind. Insbesondere werden Fach- und Gruppenräume für individuelle Förderung, Spiel, Rückzug und Bewegung, Küche und Mensa für das gemeinsame Mittagessen benötigt. Des Weiteren sind für die Beschäftigten Arbeits- und Sozialräume unerlässlich.

In den Gebäuden muss eine umfassende Digitalisierung vorhanden sein.

Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen sind bestehende Strukturen vor Ort zu beachten und in den schulischen Alltag einzubinden.

 

Die GEW Landesfachgruppe Grundschulen Niedersachsen setzt sich für eine qualitative und kindorientierte Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ein und unterstützt ein Konzept für eine gebundene Ganztagsgrundschule- unser eigentliches bildungspolitisches Ziel.

Da der neue Erlass zur Arbeit in der Ganztagsschule erst Anfang 2024 veröffentlicht wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine Angaben machen.

 

Für Fragen oder bei Interesse am Thema meldet euch gerne bei der GEW Landesfachgruppe Grundschulen!

https://www.gew-nds.de/gruppen-ausschuesse/fachgruppe-grundschulen